Hauskaufprozess und rechtliche Verfahren in der Türkei für Ausländer
Laut der Wohnungsverkaufsstatistik des Türkischen Statistikinstituts nimmt die Tendenz ausländischer Staatsangehöriger, Immobilien in der Türkei zu erwerben, seit 2015 kontinuierlich zu. Insbesondere in den letzten Jahren nimmt dieser Trend weiterhin deutlich zu. Diese Situation zeigt, dass das Interesse von Ausländern am Kauf von Immobilien in der Türkei zunimmt und der Informationsbedarf in diesem Bereich sowohl bei Immobilieneigentümern als auch bei Käufern zunimmt.
Wie verkauft man ein Haus an Ausländer?
Obwohl Ausländer, die in der Türkei Immobilien kaufen möchten, keine Aufenthaltserlaubnis benötigen, gibt es bestimmte rechtliche Einschränkungen. Artikel 35 des Grundbuchgesetzes Nr. 2644. Dieser Artikel beschreibt die Immobilien, die Ausländer erwerben können, und die Einschränkungen bei diesem Prozess. Das Gesetz gewährt den Bürgern von Ländern, die der Präsident im Einklang mit den internationalen Beziehungen und nationalen Interessen bestimmt, das Recht, Eigentum zu besitzen. Diese Rechte sind auf bestimmte Kriterien beschränkt und dürfen eine bestimmte Gesamtplatzmenge für jede ausländische Person nicht überschreiten.
Beim Verkauf von Immobilien wird von ausländischen Käufern die Zusicherung eingegangen, dass diese Beschränkungen eingehalten werden. Diese Verpflichtung erklärt, dass die Menge der erworbenen Immobilien die festgelegten Grenzen nicht überschreiten darf.
Hausverkaufstransaktionen an Ausländer
Für Hausverkäufe an Ausländer ist eine Terminvereinbarung bei der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster erforderlich. Darüber hinaus ist eine Online-Terminanfrage über das Grundbuch-Terminsystem möglich. Am Termin müssen der Immobilieneigentümer und der ausländische Käufer beim Grundbuchamt anwesend sein.
Für die Übertragung der Eigentumsurkunde erforderliche Dokumente
Die für den Hausverkauf an Ausländer erforderlichen Unterlagen sind:
- Immobilienurkunde
- Ausweis oder Reisepass (evtl. ist eine Übersetzung des Reisepasses erforderlich)
- Bei der Gemeinde ist eine Bescheinigung über den Marktwert der Immobilie einzuholen
- Obligatorische Erdbebenversicherung (DASK).
- Bei Transaktionen mit einer im Ausland ausgestellten Vollmacht ist das Original und eine notariell beglaubigte Kopie der beglaubigten Übersetzung vorzulegen.
- Immobiliengutachtenbericht
Der Immobilienbewertungsbericht dient der Ermittlung des aktuellen Wertes der Immobilie und muss im Online-TAKBİS-System der Generaldirektion Grundbuchamt und Kataster erfasst werden. Wenn es bei der Übertragung der Eigentumsurkunde eine Partei gibt, die kein Türkisch spricht, muss ein vereidigter Übersetzer anwesend sein.
Diese Verfahren umfassen die grundlegenden Schritte, die bei der Erläuterung des Prozesses des Immobilienverkaufs in der Türkei an Ausländer berücksichtigt werden sollten. Durch die korrekte Befolgung jedes Schritts wird sichergestellt, dass Verkaufstransaktionen reibungslos abgeschlossen werden.